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Als Alkopops werden Branntwein-haltige Mischgetränke bezeichnet. Sie enthalten neben Ethanol meist Zucker und Kohlensäure, wodurch der Geschmack des Ethanols überdeckt wird und das Ethanol auch schneller im Körper wirksam wird. Ihr Alkoholgehalt beträgt im Durchschnitt zwischen 5,0 % und 6,0 % und ist damit vergleichbar mit Bier. Häufig werden auch Bier- und Wein-Mischgetränke als Alkopop bezeichnet, diese fallen allerdings nicht unter das Alkopopsteuergesetz.

Da Alkopops mit Branntwein hergestellt werden, sind sie in Deutschland legal nur für über-18-Jährige erhältlich. Alkopops fallen zusätzlich in Deutschland unter Alkopopsteuergesetz und werden deshalb etwa 4-mal stärker besteuert als Branntwein. Dies wird damit gerechtfertigt, dass der hohe Preis Jugendliche vom Konsum abzuschrecken soll.

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