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Branntwein bezeichnet ethanolhaltige Getränke, deren Ethanolgehalt mittels Destillation ("brennen") erhöht wurde. Der Begriff wird insbesondere im Rahmen des Jugendschutzgesetzes verwendet, welches zum Schutz der Jugend vorschreibt, dass Branntweine erst ab einen Alter von 18 Jahren erworben werben dürfen.

Das Jugendschutzgesetz führt so u.a. auch dazu, dass branntweinhaltige Süßigkeiten, wie etwa Mon Chéri oder Edle Tropfen, nicht von Unter-18-Jährigen gekauft werden dürfen, obwohl es relativ aussichtslos ist, mit diesen einen ethanolischen Rausch zu erreichen.

Durch die Branntweinsteuer werden Branntweine in Deutschland auch zusätzlich besteuert.

Ursprünglich leitet sich der Begriff von der Weinrebe (Vitis vinifera) ab, deren Früchte, die Weintrauben, zur Herstellung des ethanolhaltigen Getränkes Wein verwendet werden, welcher wiederum durch Destillation zu Weinbrand bzw. "Branntwein" wird.

Beispiele[]