Drogen Wiki
Registrieren

Neben legalen und illegalen Drogen gibt es eine Reihe von Stoffen, deren rechtlicher Status von der Art der Verwendung abhängt oder auch rechtlich umstritten ist.

Beispiele[]

Arzneimittelgesetz[]

Oft wurde davon ausgegangen, dass jede nicht explizit legale Substanz, welche wie eine Droge verwendet wird, als ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) betrachtet werden kann. Die Weitergabe als "Droge" stelle also einen Verstoß gegen das AMG dar.

Beispielsweise ist der Kauf und Besitz des Lösungsmittels GBL legal (sofern die Gefahrstoffverordnung eingehalten wird). Das BGH urteilte 2009, dass für den Drogen-Konsum gehandeltes GBL unter das Arzneimittelgesetz(AMG) fällt und der Verkauf danach bestraft werden kann.[1],BGH-Urteil.

Diese Auffassung ist nicht ganz unumstritten. So urteilte das EuGH am 10. Juli 2014 (Az: C‑358/13 und C‑181/14), dass Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für Marihuana konsumiert werden[1], nicht unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen.[2]

Um diese rechtliche Unsicherheit zu umgehen, werden Legal Highs oft unter Angabe eines falschen Verwendungszwecks verkauft, etwa als Kräutermischung, Badesalz oder Pflanzendünger.

Hauptsächlich betroffen von dieser Rechtsunsicherheit sind:

Prinzipiell könnte aber jede nicht explizit legale Droge davon betroffen sein, so auch:

Legale Pflanzen mit illegalen Inhaltstoffen[]

Pflanzen können Inhaltstoffe enthalten, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Sofern diese Pflanzen nicht explizit in den BtMG-Anlagen aufgeführt sind (wie z.B. Schlafmohn und Cannabis) sind sie oft legal erwerb- und besitz-bar. Zubereitungen aus diesen Pflanzen zur Konsumabsicht dürften aber unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Ausnahmen im Betäubungsmittelgesetz[]

Insbesondere in BtMG Anlage III sind für viele Wirkstoffe Ausnahmen formuliert, wenn z.B. der Wirkstoffgehalt in der Zubereitung eine bestimmte Menge oder Konzentration nicht überschreitet. Der selbe Wirkstoff kann also je nach Zubereitung legal oder illegal sein.

Beispiel hierfür ist etwa das milde Opioid-Analgetikum Codein.

siehe auch[]

Weblinks[]

Referenzen[]

  1. EuGH, Pressemitteilung Nr. 99/14 vom 10. Juli 2014 abgerufen am 10. Juli 2014
  2. EuGH vom 10.07.2014: Urteil EuGH vom 10.07.2014 (Az: C‑358/13 und C‑181/14) abgerufen am 10. Juli 2014